Welche Fahrradbeleuchtung gibt es? Es geht immer ums Sehen und gesehen werden – Radfahrer sollten in der Lage sein, ihre Umgebung gut zu erfassen und gleichzeitig für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu sein. Was ist gesetzlich vorgeschrieben und was nicht? Welche Option ist für mein Fahrrad geeignet?
OUTSIDEstories bringt Licht ins Dunkle, erklärt die Unterschiede verschiedener Fahrradbeleuchtungen und auf welche Dinge ihr achten müsst.
Welche Vorschriften und Verbote müssen beachtet werden?
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Beleuchtung von Fahrrädern in Deutschland sind in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) verankert. Sie schließen nicht nur Regelungen für die Beleuchtung vorne wie hinten, sondern auch Vorgaben für Reflektoren an beiden Enden.
Eine nach StVZO genehmigte Fahrradbeleuchtung soll einen blendfreien Lichtkegel aufweisen, ähnlich dem eines Autoscheinwerfers. Es gibt auch die Option, dass die Beleuchtung eine Funktion für Fernlicht hat. Sie darf abnehmbar sein, muss aber bei Dämmerung, Dunkelheit oder unzureichender Beleuchtung montiert werden.
Die Lampen müssen eine Typgenehmigung besitzen, was heißt, dass sie ein amtliches Kennzeichen aufweisen müssen. Dieses Kennzeichen besteht aus einer Wellenlinie, einem “K” in Großbuchstaben und einer bestimmten Nummer. Zudem müssen die verwendeten Leuchtmittel wie LEDs, den festgelegten Typstandards genügen. Als Energiequellen für die Fahrradbeleuchtung sind Dynamos, Batterien und aufladbare Akkus zulässig.
Gut zu wissen: Auch reflektierende Bekleidung, Helme und Stirnlampen sind gestattet. Die Frontleuchten müssen so justiert sein, dass sie den Gegenverkehr nicht irritieren.
Keine Blinker und blinkende Leuchten
Blinker sind nur an Fahrrädern mit mehreren Spuren oder bei solchen erlaubt, bei denen die Konstruktion das Handzeichen verdeckt. Blinkende Front- oder Rücklichter sind jedoch laut StVZO nicht erlaubt. Die Fahrradbeleuchtung darf nicht durch andere Teile oder Ladungen verborgen sein.
Wer bei Nacht oder bei unzureichenden Sichtverhältnissen mit einem Fahrrad ohne Beleuchtung fährt, oder mit einem, das über keine funktionierende Beleuchtung verfügt, läuft Gefahr mit einem Bußgeld von 20 Euro konfrontiert zu werden. Bei Situationen, in denen eine Gefährdung oder Sachbeschädigung entsteht, kann das Verwarnungsgeld sogar höher ausfallen als die festgelegten 20 Euro.
Unterschiede der Fahrradbeleuchtung vorne und hinten
Was das Licht vorn können muss
- Die vordere Beleuchtung muss ein weißes Abendlicht haben oder aber auch eine Fernlicht- oder Tragefunktion aufweisen.
- Die hintere Beleuchtung emittiert rotes Licht und kann zusätzlich eine Bremslichtfunktion haben.
Reflektoren
- Vorne ist ein weißer Front- Reflektor vorgeschrieben.
- Hinten ist ein roter Rückstrahler Pflicht.
Zulassung
- Beide müssen den Vorschriften der Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO) entsprechen und eine Bauartgenehmigung haben.
Abnehmbarkeit
- Fahrradbeleuchtung darf abnehmbar sein, sollte aber bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen am Fahrrad angebracht werden.
Welche unterschiedlichen Funktionen bieten diverse Fahrradlichter?
Akku-Licht seit 2013 offiziell
Seit dem Jahr 2013 ist der Einsatz von Akku-Beleuchtung an Fahrrädern gesetzlich gestattet. Doch insbesondere Mountainbikes oder Rennräder sowie hippen Urban-Bikes kommen üblicherweise ohne feste Lichtanlage.
Amtlich: Die Nutzung von Akku-Beleuchtung im Straßenverkehr erfordert eine Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt. Die Hell-Dunkel-Grenze muss im Betrieb auf der Fahrbahn deutlich erkennbar sein.
Wichtig: Ohne die Kennzeichnung „K“ , ein Wellensymbol und meist vier Ziffern, geht gar nichts. Ohne sie ist deine Billo-Akku-Beleuchtung im Straßenverkehr nur Makulatur. Darüber hinaus sollte eine Ladestandanzeige vorhanden sein, welche über den aktuellen Ladezustand der Akkus informiert.
Batterielicht nur mit Ladestandsanzeige
Sind im Prinzip mit Akku-Beleuchtung vergleichbar. Geht ihnen jedoch der Saft aus, bleibt es dunkel. Einmal-Batterien lassen sich nun mal nicht wieder aufladen. Trotzdem unterliegen sie den gleichen rechtlichen Vorschriften.
Du solltest wissen, dass viele Batterielichter ohne integrierte Ladestandanzeige in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind und nur als Zusatzbeleuchtung eingesetzt werden dürfen.
Hell-Dunkel-Grenze
Die Hell-Dunkel-Grenze ist wichtig für die passende Einstellung von moderner LED-Fahrradbeleuchtung und muss bei jedem StVZO-konformen Scheinwerfer zu sehen sein.
Es gilt die Faustregel: Die Hell-Dunkel-Grenze muss auf der Straße zu sehen sein, damit der Scheinwerfer den Gegenverkehr nicht blendet. Dabei kann die Linie je nach Bedarf und Geschwindigkeit in unterschiedlichen Entfernungen liegen.
Anhängerlicht detailliert geregelt
Fahrradanhängern sind speziell. Deswegen gelten für sie auch speziellen Beleuchtungsvorschriften - schön geregelt im §67a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Der Paragraf regelt die Anforderungen an Reflektoren und Rücklichter in Abhängigkeit von der Breite des Anhängers.
Grundsätzlich gilt: Sind mehr als 50 Prozent der Schlussleuchte des Fahrrads durch den Anhänger verdeckt, muss dieser über eine weitere rote Schlussleuchte verfügen. Zusätzlich müssen Fahrradanhänger zwei weiße Reflektoren vorne und zwei rote Reflektoren hinten aufweisen.
Helmlicht gilt nur als Zusatzbeleuchtung
Vor allem Mountainbikern schwören oft auf ihre Helmbeleuchtung, da sie das Licht präzise in die Fahrtrichtung ausrichten können. Bei schnellen Manövern ein Muss. Doch die StVZO sagt: Helmlampen sind ausschließlich Zusatzbeleuchtung.
Wenn dir am behelmten Kopf ein Licht aufgeht, dann achte darauf, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Auf Trails im dunklen Wald oder anspruchsvollen Wegen sind Helmlampen uneingeschränkt erlaubt.
E-Bike-Scheinwerfer und Fernlicht
Auch seit 2013 kann die Beleuchtung von E-Bikes direkt über den Akku gespeist werden. Meist ist die Beleuchtungsausstattung bei E-Bikes etwas luxuriöser als bei klassischen Fahrrädern. So verfügen sie oft auch über ein Fernlicht. Auch hier gilt: Der Gegenverkehr darf nicht geblendet werden.
Bremslicht seit 2017 erlaubt
Wie bei Autos oder Motorrädern signalisiert das Bremslicht das Verlangsamen. Zwei Arten werden unterschieden: Das herkömmliche Bremslicht und die Bremslichtfunktion. Das herkömmliche Bremslicht wird durch den Einsatz des Bremshebels ausgelöst und bedingt daher einen speziellen Hebel. Vor allem bei E-Bikes wird dies eingesetzt.
Für klassische Fahrräder hingegen werden Rücklichter mit integrierter Bremslichtfunktion verwendet, bei denen Sensoren eine Geschwindigkeitsverringerung erkennen und das rote Warnlicht aktivieren.
Innovation Kurvenlicht
Relativ neu ist das Kurvenlicht bei E-Bikes. Bei dieser Innovation von Busch & Müller passt sich die Beleuchtung durch eine bewegliche Halterung an die Lenkbewegungen an. Das Ergebnis: eine bessere Ausleuchtung der Kurven und eine verbesserte Sicht in den Abendstunden oder bei schlechten Lichtverhältnissen.
Wie weit ist der technische Fortschritt?
Fahrradblinker noch nicht erlaubt
Offiziell sind Fahrradblinker nur bei Drei- sowie Zweirädern mit größerem Aufbau oder Ladefläche und an Fahrradanhängern erlaubt. Bei dreirädrigen S-Pedelecs wiederum sind sie vorgeschrieben.
Jedoch ist eine Gesetzesänderung in der Pipeline (Stand Frühjahr 2024), das Blinker auch für klassische Fahrräder erlaubt.
Dass Blinker die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen können, liegt nahe. Zwar hat sich das Anzeigen durch Armheben beim Abbiegen bewährt, aber besonders in der Dunkelheit wird das oft übersehen und auch ältere Menschen tun sich häufig schwer damit.
Wie funktioniert die Konnektivität bei Fahrradbeleuchtungen und welche Vorteile bringt es mit sich?
Konnektivität bei Fahrradbeleuchtungen ist im Prinzip die intelligente Vernetzung der Lichtsysteme, sodass diese miteinander kommunizieren.
1. Drahtlose Steuerung
Wie der Name schon sagt, kann der Radler seine Beleuchtung etwa über eine Smartphone-App oder ein separates Bedienpanel drahtlos einstellen. Der Vorteil: So lässt sich die Beleuchtung je nach Bedarf an- und ausschalten, die Helligkeit anpassen oder spezielle Modi aktivieren.
2. Vernetzung mehrerer Lichter
In einigen Systemen lassen sich mehrere Beleuchtungseinheiten miteinander vernetzen. Das erlaubt eine koordinierte Beleuchtung, beispielsweise wenn Front- und Rücklichter synchronisiert blinken oder auf bestimmte Bedingungen reagieren.
3. Verbindung mit anderen Geräten
Konnektive Fahrradbeleuchtungen lassen sich auch mit anderen Geräten wie etwa Fitness-Trackern oder GPS-Geräten verbinden. So lässt sich die Beleuchtung den aktuellen Fahrbedingungen oder dem Standort anpassen.
4. Automatische Lichtanpassung
Sicher und komfortabel: Bestimmte System können die Beleuchtung automatisch an die Umgebung anpassen. So wird etwa die Lichtintensität bei zunehmender Dunkelheit automatisch erhöht oder das Licht wird in bestimmten Verkehrssituationen, wie z. B. an Kreuzungen, intensiver.
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